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Willkommen Sonntag, den 19. Mai 2013  
Das Wichtigste zum Energieausweis für Sie auf einen Blick


Das Wichtigste zum Energieausweis für Sie auf einen Blick:

Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr,
ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durch-
schnitts-verbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine
objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Ener-
giebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten
kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Es gibt zwei Arten von Ausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsabhängigen.

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis?
Mit dem Energiebedarfswert wird ein objektiver Wert zum energetischen Zustand des Hauses ermit-
telt. Der Energiebedarfswert berechnet die Energie, die zum Heizen und für die Warmwasseraufbe-
reitung benötigt wird. Zur Ermittlung des Wertes werden die Heizungsanlagen, die Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und die Qualität der Außenwände und des Daches berücksichtigt. Der Energiebedarfswert sagt nichts über den individuellen Energieverbrauch, der sich durch das Ver-
halten der Bewohner oder die Lage des Gebäudes ergibt, er ist ein objektiverer Richtwert als der
Energieverbrauchskennwert.

Was ist ein verbrauchsabhängiger Energieausweis?
Der verbrauchsabhängige Energieausweis bestimmt den Energieverbrauchskennwert eines
Gebäudes. Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der
Kennwert entsteht durch eine Bereinigung des Verbrauchs bei Wohnungsleerständen im Gebäude
und durch eine Witterungsbereinigung bezogen auf ein durchschnittliches Klima, damit beispiels-
weise ein besonders kalter Winter nicht negativ zu Buche schlägt. Der Energieverbrauchskennwert
steht und fällt mit dem Verhalten der Bewohner und sagt nicht unbedingt etwas über die energe-
tische Qualität des Gebäudes aus.

Wer braucht einen Energieausweis?
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Inkrafttreten der neuen
Energieeinsparverordnung das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den
Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen
Energieausweis. Ein Energieausweis ist nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung
verkauft, bzw. neu vermietet wird.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen und was kostet er?
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und unabhängigen Dienstleistern erstellt werden, in
der Regel Architekten, Ingenieure und oder geprüfte Energieberater im Handwerk, die alle bei der
Deutschen Energieagentur registriert sein müssen. Die Kosten für einen Energieausweis werden
nicht gesetzlich geregelt. Vermutlich wird ein verbrauchsabhängiger Ausweis zwischen 35 und 150
Euro kosten, ein bedarfsorientierter Ausweis wird mit 100 bis 300 Euro teurer. Totale Billigangebote
ohne Messungen des Ausstellers vor Ort und Aufnahme der genauen Daten sind ungültig. Auch Modernisierungsempfehlungen sollte der Ausweis enthalten. Die Vorlage von unvollständigen und
ungültigen Ausweisen kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach entsprechender energetischer Gebäudemodernisie-
rung ist es natürlich sinnvoll, sich bereits früher einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die
besseren Werte zu dokumentieren.

Wie lange gilt ein Energieausweis?
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische
Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen
Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen
zu können.
Der politische Streit um den richtigen Energieausweis endete in einem Kompromiss. Weder die
Wohnungswirtschaft, noch die Mieter- und Verbraucherverbände konnten sich gänzlich durchsetzen.
Dass preiswerte Verbrauchsausweise nun generell bei Gebäuden ab fünf Wohnungen zugelassen
werden, freut die Wohnungswirtschaft mit ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der "kleine"
Eigentümer mit nicht modernisiertem Haus wird zum Bedarfsausweis verpflichtet. Das scheint auf
den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind zwei Drittel des deutschen
Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden. Wer also ein nicht modernisiertes, älteres Haus
mit weniger als fünf Wohnungen besitzt, sollte bis Oktober 2008 den dann übergangsweise noch
zulässigen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.

Was legt die Energieeinsparverordnung zum Energieausweis fest?
Am 27.06.2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung beschlossen, die am
1.10.2007 in Kraft getreten ist. Damit ist klar, dass ab dem 1.7.2008 Energieausweise verpflichtend
für Neubauten und Bestandsgebäude auszustellen sind. Bisher galt diese Pflicht nur für Neubauten.

Allerdings wird die Verpflichtung in bestimmten Phasen eingeführt:

• ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden
• ab 1. Januar 2009 für später fertig gestellte Wohngebäude
• ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude.

Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl zwischen dem verbrauchsab-
hängigen und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Danach gelten folgende Bestimmungen:

• Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverord-
  nung 1977 oder später errichtet wurden, bleibt die Wahlfreiheit.
• Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welches Baujahr, bleibt die Wahlfreiheit
  ebenfalls bestehen.
• Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977
  gebaut wurden, muss der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden. Eine Ausnahme
  gilt für die Wohngebäude, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand
  der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder die gemäß diesem Stan-
  dard modernisiert wurden. In diesen Fällen bleibt ebenfalls die Wahlfreiheit bestehen.

Quelle: Minol AG

Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude? Hier geht es zum Energieausweis-Check der DENA Deutsche Energie-Agentur.



Kontakt  

Hermann Lott
Auktionator und Grundstücksmakler KG
- seit 1952 -
Mühlenstraße 15
26689 Apen-Augustfehn
Telefon: 04489/9408-0
Fax:        04489/9408-28
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